Arbeitsrecht

Im arbeitsrechtlichen Dezernat werden sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber vertreten.


Die Tätigkeit umfasst:

 


Für finanziell bedürftige Parteien kann nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Gericht Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe beantragt werden.