Arbeitsrecht
Im arbeitsrechtlichen Dezernat werden sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber vertreten.
Die Tätigkeit umfasst:
- Kündigungsstreitigkeiten
- Lohnstreitigkeiten
- Außergerichtliche Vertragsaufhebungen
- Streitigkeiten über Urlaub, Spesen, Sachbezüge usw.
- Beratung bei Betriebsübernahmen
- Interessenvertretung bei Betriebsvereinbarungen
- Vertretung und Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Interessenvertretung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
- Sozialplanverhandlungen
Für finanziell bedürftige Parteien kann nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Gericht Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe beantragt werden.