Der Fachanwalt für Erbrecht wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsbereich besitzt. Die theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird; dabei müssen die theoretischen Kenntnisse die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Rechtsanwalt Dr. jur. Michael J. Zimmermann ist seit Sept. 2009 gleichzeitig Fachanwalt für Erbrecht, womit ihm unmittelbar nach bundesgesetzlicher Zulässigkeit ab 1.9.2009 die dritte Fachanwaltsqualifikation zuerkannt worden ist.
Anders als die ersten vier Bücher des BGB ist das fünfte Buch des BGB, das sich in den §§ 1922 bis 2385 BGB dem Erbrecht zuwendet, von einschneidenden Reformen weitgehend verschont geblieben. Die letzte Reform aus dem Jahr 2009 (Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009) verlief filigran, brachte insbesondere nicht die erwartet weitgehende Änderung zum Pflichtteilsrecht. Das Zögern des Gesetzgebers überrascht angesichts der immensen und ständig steigenden Vermögenswerte, welche die Nachkriegsgeneration zusammengetragen hat. Rund 220 Milliarden Euro werden im Jahr 2010 zur Vererbung anstehen – gegenüber dem Jahr 2000 fast eine Verdoppelung.
Vom Erbrecht umfasst werden:
- Das materielle Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
- Das internationale Privatrecht im Erbrecht
- Die vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
- Die steuerrechtlichen Aspekte des Erbrechts sowie
- Die Besonderheiten der Verfahrens- und der Prozessführung
Schwergewichtig geht es in der Regel um folgende Teilbereiche:
- Die gesetzliche Erbfolge
- Die Testierfreiheit und ihre Grenzen, die persönliche Errichtung von Testamenten
- Die Testamentsformen, deren Auslegung, Widerruf und Anfechtung
- Die Erbeinsetzung; Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnis, Auflage und Teilungsanordnung sowie Testamentsvollstreckung
- Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag sowie Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Erbschein (Rechtswirkungen und Verfahren), Erbschaftsanspruch und Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Die Miterbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung sowie das Pflichtteilsrecht.
- Die Erbunwürdigkeit, den Erbverzicht und Erbschaftskauf
- Das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge sowie das Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht