Familienrecht

Der Fachanwalt für Familienrecht wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsbereich besitzt. Die theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird; dabei müssen die theoretischen Kenntnisse die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Rechtsanwalt Dr. jur. Michael J. Zimmermann ist seit 1997 "Fachanwalt für Familienrecht"; er war der Erste in Grevenbroich, dem die Rechtsanwaltskammer diese Qualifikation zuerkannte. Das tradierte Bild von Ehe, Partnerschaft und Familie hat sich in den letzten Jahren rechtlich und tatsächlich rasant verändert. Das Rechtsgebiet ist daher in unserem Hause auch personell stärker vertreten, der Bereich wird zusätzlich abgedeckt durch Rechtsanwalt Tilman Foerster - ebenfalls "Fachanwalt für Familienrecht".

 


 

Zum Familienrecht gehören:

 


 

Das materielle Recht umfasst:

 


 

Das Verfahrensrecht wird seit dem 1.8.2009 vorgegeben durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bestehend aus insgesamt 9 Büchern: (Allgemeiner Teil; Verfahren in Familiensachen; Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen; Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen; Verfahren in Registersachen samt unternehmensrechtliche Verfahren, Verfahren in weiteren Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verfahren in Freiheitsentziehungssachen und in Aufgebotssachen).