Handels- Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Wirtschaftsrecht ist eine besondere Form des allgemeinen bürgerlichen Rechts, welches durch einige Sondergesetze, z.B. Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Produkthaftungsgesetz usw., gekennzeichnet ist.
Die unternehmerisch tätige Firma, sei es als Kaufmann oder juristische Person, benötigt besondere Hilfestellung bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder der Formulierung von Verträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts entwerfen wir Verträge und helfen den einzelnen Beteiligten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag.