Versicherungsrecht

Zu diesem Bereich gehört die Überprüfung versicherungsrechtlicher Fragen jeglicher Art, so zum Beispiel auch die Überprüfung der Eintrittspflicht von Versicherungen, die Geltendmachung von Ansprüchen, gerichtlich sowie außergerichtlich.
Wir vertreten alle an einem Versicherungsvertrag Beteiligten, also sowohl Versicherungsnehmer als auch den Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler und den Versicherer selber.
Häufig werden von uns Fälle in folgenden Versicherungsbereichen bearbeitet: