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Verwaltungsrecht

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsbereich besitzt. Die theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, dabei müssen die theoretischen Kenntnisse die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Rechtsanwalt Dr. jur. Michael J. Zimmermann ist seit 1996 erster und einziger Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Grevenbroich.

Verwaltungsrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit der Rechtssätze, welche die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regelt; im engeren Sinne versteht man darunter den Inbegriff der Rechtsnormen, die das hoheitliche Tätigwerden der öffentlichen Verwaltung (im Gegensatz zur privatrechtlichen - fiskalischen – Betätigung) bestimmen. Man unterscheidet ferner zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (z.B. die Verwaltungsorganisation; Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsgerichtliches Verfahren). Das allgemeine Verwaltungsrecht ist maßgebend im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und in den nahezu gleichlautenden Bestimmungen der Länder geregelt. Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete, z.B. Beamtenrecht, Gemeinde- (Kommunal -), Polizei -, Gewerbe -, Wege -, Schul – und Wasserrecht, um nur eine kleine Auswahl der Normen hervorzuheben, die das Handeln der öffentlichen Verwaltung maßgebend beherrschen. Die Anzahl der Gesetze, die den Staat und seine Untergliederungen berechtigt und verpflichtet, ist nahezu unüberschaubar, denn im modernen Verfassungsstaat gibt es keinen Rechtsbereich, der auf die Bürger ausstrahlt und in der Lage ist, deren Freiheitsrechte einzuschränken oder auch nur zu gestalten, ohne gleichzeitig eine verwaltungsrechtliche Grundlage vorzuweisen.

Aus diesen Gebieten besitzt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht z.B. besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen:

 

  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verfahrensrecht einschließlich Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • Recht der öffentlichrechtlichen Ersatzleistungen
  • öffentliches Baurecht
  • Abgabenrecht, insbesondere soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht)
  • Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht) sowie
  • öffentliches Dienstrecht

 

Damit ist nur eine kleine Auswahl der Rechtsbereiche angesprochen. In die Zuständigkeit des Fachanwalts für Verwaltungsrecht gehört schließlich auch der Gesamtbereich der Staatshaftung, wenn es für den Bürger z.B. darum geht, wegen Schadenersatz auslösender Amtspflichtverletzungen den Staat und seine Untergliederungen in die Haftung zu nehmen.

 

Kontakt

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Schellestraße 5

41517 Grevenbroich

Telefon: 02181 / 8196-0
Telefax: 02181 / 8196-46

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Nichteheliche Väter

Unverheiratete Väter sollen leichter Zugang zu einem gemeinsamen Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Dieses Ziel wird von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag geteilt. Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich des Verfahrens. Dies wurde in der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) am Freitag, 26. Oktober 2012, deutlich.

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50 Jahre Élysée-Vertrag

Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit.

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XVII. ERFTGESPRÄCHE

am 03. März 2017

10.45 Uhr im Pascal Gymnasium Grevenbroich

19.00 Uhr im historischen Rathaus zu Gustorf

heutiger Sitz der Rechtsanwälte Dr. Zimmermann & Partner

Schellestraße 5

41517 Grevenbroich

 

Referent ist:

Cristian Liedtke M.A. aus dem Heinrich-Heine Institut Düsseldorf


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Moderation

Irmgard Buchner, Peter Zorn und

Dr. jur. Michael J. Zimmermann, LL.M. 

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